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Kritische Stellungnahme zur aktuellen Abschussplanung und den geplanten Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz
Die aktuellen Vorgaben zur Abschussplanung für Rehwild und die damit verbundene Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werfen erhebliche Fragen zur künftigen Ausrichtung der Jagdpolitik in Bayern auf. Während von Seiten der Staatsregierung eine Reform des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) diskutiert wird, bleibt die Praxis der behördlichen Kontrolle und Einflussnahme auf die Abschussplanung unverändert restriktiv. Dies stellt die Frage, ob eine echte Reform stattfindet oder ob lediglich eine Neuverpackung der bisherigen Strukturen erfolgt. Fortsetzung der bisherigen Bevormundung der Jägerschaft Die sogenannte „3-Phasen-Abschussplanung“ zeigt klar, dass die behördliche Kontrolle auf hohem Niveau bleibt und eine Lockerung der Abschussvorgaben kaum zu erwarten ist. Phase 1: Aufstellen der Abschusspläne bleibt stark durch die Forstbehörden beeinflusst. Phase 2: Behördliche Bestätigung/Festsetzung unterstreicht, dass insbesondere in „roten“ Hegegemeinschaften eine behördliche Überprüfung fast unumgänglich ist. Phase 3: Kontrolle und Sanktionen zeigt, dass die Einhaltung der Abschusspläne mit verschärften Maßnahmen überwacht wird, bis hin zu Zwangsmaßnahmen. Hier zeigt sich deutlich: Von einer Stärkung der Eigenverantwortung der Jäger kann keine Rede sein! Die Einbindung der Forstlichen Gutachten als alleinige Bewertungsgrundlage stellt zudem sicher, dass die Interessen der Waldbesitzer weiterhin über denen der Jägerschaft stehen. Strikter Einfluss der Forstbehörden bleibt bestehen Die Abschussplanung orientiert sich weiterhin primär an den Ergebnissen der […]
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Source: jagddachau.de
Content Creator: makari
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